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Die Urkunde vom 13. November 1021

Urkunde Kaiser Heinrichs II. vom 13. November 1021 mit der ersten Erwähnung Walkersbrunns.
Urkunde Kaiser Heinrichs II. vom 13. November 1021 mit der ersten Erwähnung Walkersbrunns.

Übersetzung der lateinischen Originalurkunde

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser. Unsere Vorgänger, die Könige und Kaiser, haben uns, indem sie die Kirchen Gottes aus den ihnen zugewachsenen Gütern bereicherten, Beispiele gegeben, durch deren Befolgung wir hoffen, des himmlischen Reiches teilhaftig zu werden. 

Deshalb sei dem gegenwärtigen Zeitalter aller Gott und uns Getreuen wie den nachfolgenden Geschlechtern kund getan, daß wir für unser Seelenheil alle zum Wirtschaftshof (curtis) [Herzogen-] Aurach (Vraha) gehörigen und dienenden Güter, die baierischem Recht unterworfen sind, nämlich den Forst zwischen der [Erlanger] Schwabach (Suabaha) und der Pegnitz (Pagenza) und die Orte (villas) [Groß-] Gründlach (Crintilaha), Walkersbrunn (Uualtgeresbrunnun), Eltersdorf (Altrihesdorf) und Herpersdorf (Heribrehtesdorf), benannt und unbenannt, bebaute und unbebaute Ländereien, und alles übrige, was zu dem genannten Wirtschaftshof gehört mit jedweder Nutzung, im Nordgau (in pago Nortgouue) und in der Grafschaft des Grafen Heinrich befindlich, der Bamberger Kirche übereignet haben, und zwar mit der Bedingung, daß der verehrungswürdige Bischof dieser Kirche, Eberhard, und seine Nachfolger dadurch von nun an freie Gewalt haben sollen, diese Güter zu behalten, zu besitzen, zu vertauschen, oder was und wie auch immer ihnen beliebt, damit zum Nutzen des Bistums zu tun, wobei niemandem ein hindernder Einspruchs zusteht. 

Und damit der Ausspruch dieser unserer kaiserlichen Schenkung fest und ungestört bleibt, haben wir diese darüber ausgestellte herrschaftliche Urkunde mit eigener Hand bestätigt und befohlen, sie durch den Aufdruck unseres Siegels zu beglaubigen. Handzeichen Heinrichs, des erhabenen römischen Kaisers. Der Kanzler Gunther hat es in Vertretung des Erzkaplans Aribo bestätigt. Gegeben an den Iden des November, der 5. Indiktion, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1021, im 20. Jahre des Herrn Heinrichs II. als König, im 7. Jahre aber als Kaiser, geschehen zu Augsburg. Glücklich – Amen

Walkersbrunn

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